AGB´S


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Clubgaststätte Leibniz 56
für Veranstaltungen und Reservierungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Clubgaststätte Leibniz 56 (nachfolgend Gaststätte) und dem Besteller bzw. Gast (nachfolgend Veranstalter oder Kunde) über
    – die Durchführung geschlossener Veranstaltungen,
    – die Überlassung von Räumen und Flächen,
    – gastronomische Leistungen sowie
    – Tisch- und Gruppenreservierungen.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Gaststätte diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Vertragsschluss

  1. Angebote der Gaststätte sind freibleibend.
    Ein verbindlicher Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend) der Gaststätte oder durch schriftliche Zusage des Kunden zustande.
  2. Bei Gruppen- oder Tischreservierungen kommt der Vertrag spätestens mit der Reservierungsbestätigung durch die Gaststätte zustande.
  3. Mit der Bestätigung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. Auf die AGB wird vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen.

III. Teilnehmerzahl / Personenzahl

  1. Die bei Vertragsschluss vereinbarte Teilnehmerzahl ist verbindlich und Grundlage der Kalkulation.
  2. Abweichungen der Teilnehmerzahl sind spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
  3. Erfolgt keine oder eine spätere Mitteilung, wird die ursprünglich bestätigte Teilnehmerzahl vollständig berechnet.
  4. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl abgerechnet.

IV. Stornierung geschlossener Veranstaltungen

  1. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
  2. Im Falle einer Stornierung ist die Gaststätte berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist:

– bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
– 30 bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme
– 14 bis 7 Tage vor Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Gesamtsumme
– ab 7 Tage vor Veranstaltung oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme

  1. Ist kein Gesamtumsatz vereinbart, werden pro Person mindestens
    25,00 € Speisenumsatz und 14,00 € Getränkeumsatz angesetzt.

V. Gruppen- und Tischreservierungen (nicht geschlossene Veranstaltungen)

  1. Für Reservierungen ab 4 Personen gilt die bestätigte Personenzahl als verbindlich.
  2. Reduzierungen der Personenzahl müssen spätestens 24 Stunden vor dem Reservierungstermin mitgeteilt werden.
  3. Bei nicht oder verspätet mitgeteilten Reduzierungen oder Nichterscheinen behält sich die Gaststätte vor, eine Ausfallpauschale von bis zu 25,00 € pro nicht erschienener Person zu berechnen.
  4. Für Reservierungen ab 8 Personen oder bei Sonderanlässen kann die Gaststätte eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.

VI. Krankheit, Wetter, höhere Gewalt auf Seiten des Kunden

  1. Krankheit einzelner Teilnehmer, ungünstige Witterungsverhältnisse, Verkehrsbehinderungen, Ausfälle oder Einschränkungen des öffentlichen Nahverkehrs sowie sonstige Anreiseprobleme fallen grundsätzlich in den Risikobereich des Kunden und berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung oder Reduzierung.
  2. Nur bei schwerer, nachweisbarer Erkrankung der veranstaltenden Hauptperson (z. B. Jubilar, Braut, Bräutigam) kann im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung vereinbart werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  3. Ein ärztlicher Nachweis kann verlangt werden. Die Offenlegung von Diagnosen ist nicht erforderlich.

VII. Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt liegt nur vor, wenn die Durchführung der Veranstaltung objektiv unmöglich ist, insbesondere durch behördliche Anordnungen, gesetzliche Verbote oder Naturkatastrophen.
  2. Schlechte Witterung oder erschwerte Anreise stellen keine höhere Gewalt dar.

VIII. Zahlung

  1. Die Gaststätte ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen.
  2. Rechnungen sind spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

IX. Haftung

Haftung

  1. Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden an Gebäuden, Räumen, Inventar, Außenanlagen oder sonstigen Einrichtungen der Gaststätte, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Dienstleister oder durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden vorsätzlich, fahrlässig oder leicht fahrlässig verursacht wurde.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, insbesondere für Haftpflichtschäden aus der Veranstaltung. Die Gaststätte ist berechtigt, einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu verlangen.
  3. Die Gaststätte haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Garderobe, Wertgegenständen, technischen Geräten, Dekorationsmaterialien oder sonstigen eingebrachten Gegenständen des Veranstalters oder der Veranstaltungsteilnehmer. Eingebrachte Gegenstände lagern ausschließlich auf Gefahr des Veranstalters.
  4. Die Haftung der Gaststätte ist – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Gaststätte nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Gaststätte.
  6. Für einfach fahrlässig verursachte Leistungsstörungen, vorvertragliche Pflichtverletzungen oder Nebenpflichtverletzungen haftet die Gaststätte nicht, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.

Die Gaststätte übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige von der Gaststätte nicht zu vertretende Umstände entstehen.X. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Hannover, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.